Erwähnung gräflicher und kirchlicher Güter zum Lehen
Datum Chronikeintrag: 20. Dezember 1566
1566 haben in Helberhausen fünf Personen gräfliche Güter zum Lehen, den „Henken Hof“ (heutiger Bereich Henkenhof) und den „Heimeln Hof“ (heutige Bereiche Gerds und Helmes). Die Einwohnerzahl beträgt 115 bei 23 Steuerpflichtigen in 22 Häusern. Die später erwähnten kirchlichen Lehnguthöfe „Cuntzen Hannes“ und „Clausen Halman“ gehen 1599 ins Eigentum der Pächter über.